Schutz vor Grenzverletzung gesetzlich verankern

Die Reformierte Kirche stärkt den Schutz vor Grenzverletzungen und Übergriffen. Die Kirchensynode beschloss an ihrer heutigen Sitzung die dafür noch nötigen personalrechtlichen Grundlagen. Ausserdem besserte sie die Entschädigung für ihre Parlamentsarbeit leicht auf.

    Die Reformierte Kirche hat 2022 ihre Anstrengungen für den Schutz vor Grenzverletzungen verstärkt. Im Rahmen eines umfassenden Schutzkonzeptes hat sie obligatorische Schulungen für Mitarbeitende, Behörden und Freiwillige eingeführt und einen Verhaltenskodex in Kraft gesetzt. Schutzkonzept und Kodex dienen der Prävention. Sie sorgen für einen respektvollen Umgang, helfen Grenzverletzungen zu erkennen und in Verdachtsfällen richtig zu handeln.

    Teil der Massnahmen ist auch eine Verpflichtung zur Beibringung eines Privat- und Sonderprivat-Auszugs aus dem Strafregister für Angestellte und Freiwillige, die regelmässig mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen tätig sind. Die dafür noch teilweise fehlende formelle gesetzliche Grundlage beschloss die Kirchensynode nun auf Antrag des Kirchenrates und mit Empfehlung der vorberatenden Kommission im Rahmen einer Teilrevision der Personalverordnung. «Es geht um den Primat des Schutzes von verletzlichen Personen», sagte Dieter Graf, Präsident der vorberatenden Kommission. Sein Votum blieb unbestritten. Zur Umsetzung vor allem bei der Implementierung der Schutzmassnahmen und der Vorgaben für die Freiwilligen in den Kirchgemeinden empfahl der Kommissionspräsident eine sorgfältige Kommunikation und Unterstützung durch die Gesamtkirchlichen Dienste. Die Auflagen sollen nicht als Misstrauensvotum wahrgenommen werden.

    Mit der Teilrevision wurden auch die Modalitäten einer Administrativuntersuchung, namentlich der Mitwirkungspflicht, angepasst und einige weitere, redaktionelle Nachführungen verabschiedet. Auch diese Änderungen waren unbestritten.

    Sitzungsgelder erhöht

    In einem weiteren Geschäft modifizierte das Kirchenparlament sein Entschädigungsreglement und das von weiteren kirchlichen Behörden. Die Höhe der Sitzungsgelder sowie die Entschädigungen der Kirchensynode waren seit 2007 nicht mehr angepasst worden. Auch die seit dann kumulierte Teuerung (rund acht Prozent) war nicht ausgeglichen worden. Die Kirchensynode einigte sich darauf, die Modalitäten der Verrechnung anzupassen und die Entschädigungen anzuheben. Die Anpassung ab 2024 führt bei der Kirchensynode voraussichtlich zu jährlichen Mehraufwendungen von rund 150'000 Franken. Für die Entschädigungen der Bezirkskirchenpflegen sind es geschätzte Mehrkosten von 30'000 Franken, für die Rekurskommission 1000 Franken.

    Um die Infrastruktur der Bezirkskirchenpflegen zu stärken und zeitgemäss zu gestalten, wurde ausserdem eine parlamentarische Initiative an den Kirchenrat überwiesen.

    Mehrkosten bei Erneuerungsbauten im Kloster Kappel

    Bei der Sanierung und Revitalisierung der Klosteranlagen in Kappel zeichnen sich Mehrkosten von rund 30 Prozent ab. In der Kirchensynode nahm die zuständige Kirchenrätin, Katharina Kull-Benz, Stellung zur Frage, inwiefern dies die Landeskirche als Miteigentümerin betrifft. Die Mehrkosten seien je hälftig der Bauteuerung und höheren Kosten bei Werkleitungen geschuldet, sagte Kull-Benz. Man begegne den Mehrkosten mit Sparvorgaben in den noch nicht begonnen Bau­etappen und prüfe Fundraising-Optionen. Für die Landeskirche entstehen direkt keine Zusatzkosten.

    Die heutige Sitzung der Kirchensynode ist die letzte der laufenden Legislatur. Rund ein Drittel der Synodalen tritt aus dem Kirchenparlament aus. Am 3. Oktober findet die konstituierende Sitzung der neugewählten Kirchensynode statt.

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