Innovationsförderung

Unser Innovationskredit bietet Raum für kreative Ideen und neue Formen von Kirche. Wir unterstützen geeignete Vorhaben finanziell und begleiten sie.

Finanzielle Unterstützung

Kirchgemeinden, Kirchgemeinschaften, Werke oder Initiativgruppen mit einer Rechtsform (typischerweise Vereine), die ihren Sitz im Gebiet der Landeskirche haben, können für ihre Ideen Gesuche stellen. Menschen mit einer tollen Idee beraten wir ebenfalls gerne: 

  1. für eine Anschubfinanzierung einer Idee bzw. für eine Weiterentwicklung eines bereits begonnen Vorhabens: Dazu gibt es bis 20 000 Franken, verteilt auf bis zu zwei Jahre. 
  2. für eine längerfristige Entwicklungsfinanzierung mit bis 200 000 Franken über drei bis sieben Jahre. 

Inhaltlich sollten die Gesuche sich in einem oder mehrerer dieser Felder bewegen: 

  • Spiritualität
  • Gutes Zusammenleben und Klimagerechtigkeit
  • Vielfältige Gemeinschaften

Für einen Förderentscheid werden insbesondere Kriterien aus dem Landeskirchlichen Innovationskonzept herangezogen. 

  1. Unverbindliche Online-Beratung

    Möchten Sie mehr über den Gesuchstellungsprozess erfahren, wollen Sie uns zuerst kennenlernen? Buchen Sie in diesem Online-Beratungs-Doodle den für Sie passenden Termin. Sie erhalten dann einen Link für ein unverbindliches 30minütiges Gespräch.

  2. Kontakt für Gesucheinreichung

    Wählen Sie dem Projektumfang entsprechend das Gesuchsformular für Beiträge bis zu CHF 20 000 oder das Gesuchsformular für Beiträge bis zu CHF 200 000. Dann buchen Sie ein Orientierungsgespräch per Doodle. Falls Sie einen grossen Beitrag beantragen wollen, so kommentieren Sie es bitte entsprechend im Doodle.

    Füllen Sie das entsprechende Gesuchsformular provisorisch aus. Für den kleinen Beitrag schicken Sie es spätestens drei Arbeitstage vor dem Orientierungsgespräch ein an: innovation@zhref.ch. Für den grossen Beitrag schicken Sie es bitte spätestens fünf Arbeitstage vor dem vor dem Orientierungsgespräch ein: innovation@zhref.ch.

  3. Orientierungsgespräch

    Es erwartet Sie eine Online-Besprechung (bis zu 45 Minuten) mit Mitgliedern unseres Teams. Diese unterstützen Sie im Abgleich zwischen Gesuch und Kriterien des Landeskirchlichen Innovationskonzepts. Grundlage ist Ihr ausgefülltes Gesuchsformular. 

    Gesuchstellende für einen grossen Beitrag können während des Orientierungsgespräch einen «Ecclesiopreneurship Canvas»-Workshop-Termin vereinbaren.

    Nach dem Orientierungsgespräch ergänzen oder aktualisieren Sie ggf. Ihr Gesuch. Und Sie fügen einem kleinen Gesuch als Beilage mindestens eine Kostenaufstellung bei, welches die angedachte Mittelverwendung aufzeigt. Für grosse Gesuche werden weitere Unterlagen erwartet. Dazu gibt Ihnen das Formular eine Anleitung.

  4. Gesuchstellung

    Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDFs ein (Gesuch und Beilagen). Falls Sie das Gesuch als Verein einreichen, so lassen Sie uns auch die Statuten zukommen. Bitte vermerken Sie diese und weitere Beilagen im Gesuch. Um die Auszahlung zu beschleunigen, reichen Sie Ihre Bankverbindung zusätzlich als QR-Code ein.

    Dann unterschreiben Sie das Gesuch digital, kreuzen die Option «sperren» an und schicken Sie es mit allen Beilagen an: innovation@zhref.ch

  5. Begleitung, Reporting, Evaluation

    Bei einem positiven Entscheid werden Sie zu Netzwerktreffen eingeladen und gebeten, über den Fortgang Ihres Vorhabens zu erzählen. Zusätzlich reichen Sie jährlich einen schriftlichen Bericht mit wesentlichen Fakten und Beschreibung der Entwicklungsschritte ein. Am Ende der Förderung werden Sie zu einer Selbstevaluation aufgefordert. Auch werden Sie gebeten, uns eine Abrechnung über das ausgegebene Fördergeld zu geben.

    Projektinhaberinnen und Projektinhaber, deren Projekte mit einem grossen Beitrag gefördert werden, werden gebeten, diese finanzielle Unterstützung angemessen zu deklarieren. Als Richtschnur wird die «Deklaration Unterstützung» beigezogen, die auch bei den «Finanziellen Beiträgen» des Kirchenrats Anwendung findet. Projektinhaberinnen und Projektinhaber, die mit Kleinen Beiträgen gefördert werden, sind ebenfalls herzlich willkommen, dies zu deklarieren.. Dazu senden wir Ihnen das Logo / die Wortmarke zu.

    Das hier geschilderte Vorgehen entspricht dem vom Kirchenrat am 24. Mai 2023 verfügten «Antragsprozess Innovationskredit».

Haben Sie Fragen, Ideen oder Anregungen?