Kirchenasyl

Das biblische Gebot, Fremden und Flüchtlingen Schutz zu gewähren, wird besonders brisant, wenn Flüchtlingen trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten bei einer Abschiebung Gefahr an Leib und Leben droht. In solchen Fällen erwägen Kirchgemeinden unter bestimmten Umständen, den bedrohten Menschen Schutz in kirchlichen Räumen zu gewähren.

Das Kirchenasyl darf aber weder leichtfertig noch aus Gründen der Profilierung, sondern nur im Ausnahmefall und nach sorgfältiger Abwägung gewährt werden. Und es kann auch nicht mehr sein als ein Aufruf an die staatlichen Behörden, ihre Entscheide noch einmal zu überprüfen. Die Kirche ist demnach keinesfalls ein rechtsfreier Raum, und Kirchenrecht hebelt staatliches Recht nicht aus. Kirchenasyl bietet in Ausnahmesituationen die Gelegenheit, mit den für eine Entscheidung zuständigen staatlichen Stellen in Dialog zu treten, die rechtliche Lage noch einmal genau zu prüfen und neue Aspekte vorzutragen, die in einem konkreten Fall bisher nicht berücksichtigt wurden.

Kirchenasyl als zeitlich befristete Schutzgewährung ist immer eine ultima ratio, ein letztes Mittel, um drohende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und darf nicht durch leichtfertige Anwendung missbraucht oder seiner Wirkung beraubt werden. Der Aufenthaltsort der ins Kirchenasyl aufgenommenen Personen muss den Behörden jederzeit bekannt sein. Durch transparente Kommunikation soll die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Situation informiert werden.

Mit dem Kirchenasyl übernehmen Kirchgemeinden nicht nur eine grosse Verantwortung gegenüber den schutzsuchenden Personen, sondern auch gegenüber Gemeindegliedern, die die Situation vielleicht anders einschätzen, und auch gegenüber dem Rechtsstaat. Auch wenn der Entscheid über ein Kirchenasyl von der Kirchenpflege letztlich selbstständig und eigenverantwortlich getroffen wird, empfiehlt es sich dringend, auch die Mitarbeitenden in den Entscheidungsprozess einzubinden. Im Weiteren ist auch eine Absprache mit der Landeskirche dringend zu empfehlen, insbesondere in der Frage, ob und wie das Kirchenasyl öffentlich gemacht werden soll.

Damit ein Kirchenasyl schliesslich gelingt, braucht es gegenseitige Achtung und Respekt, Klarheit über die Voraussetzungen und Bedingungen, gute rechtliche und kommunikative Beratung sowie engagierte Menschen, die ein gemeinsames Ziel mittragen und unterstützen.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen zum Thema Kirchenasyl durch persönliche Beratung, Information und Vernetzung.

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