Mitgliedschaft
Herzlich willkommen! Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirche gehören möchten. Die Mitgliedschaft bedeutet Zugehörigkeit zur reformierten Landeskirche und der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Als Mitglied steht Ihnen eine Vielzahl von Angeboten offen, und Sie tragen solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen an Ihrem Ort und in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft leisten kann.
An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bieten wir Ihnen Begleitung an und schöpfen dafür aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und wenn ein nahestehender Mensch stirbt, bei der Abdankung, dem Abschiednehmen und in der Zeit der Trauer. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Auskunft gibt gerne auch die Kirchenratskanzlei der Landeskirche
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Kirche steht für eine gute Sache: für die frohe Botschaft von einem Gott, der den Menschen seine Liebe und Zuwendung entgegenbringt. Als Mitglied der reformierten Kirche tragen Sie diesen Auftrag mit.
Mit dem Eintritt können Sie Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im Feiern des Gottesdienstes, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Erwachsenenbildung und in der örtlichen und weltweiten Diakonie.
Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. An wichtigen Lebensstationen – von der Taufe bis zur Abdankung – bietet Ihnen die Kirche Begleitung, Seelsorge und Beratung an. Als Mitglied tragen Sie mit Ihren Kirchensteuern die Leistungen der Kirche mit, sind stimmberechtigt und für ein Amt in der Kirche wählbar.
Sprechen Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer an. Eine einfache Gelegenheit bietet sich nach jedem Gottesdienst in der Kirche. Oder Sie rufen eine Pfarrperson per Telefon an; die Nummer finden Sie auf der Webseite der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.
Sie können uns gerne auch schriftlich kontaktieren. Schicken Sie eine E-Mail an Ihre Kirchgemeinde; auch die Mailadresse finden Sie auf der Webseite der Gemeinde. Sie können auch gleich das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe «Anmeldeformulare» weiter unten auf der Seite) an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes senden. Diese leitet es weiter an die zuständigen Stellen (Pfarramt, Einwohneramt). Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihre Aufnahme bestätigen.
Die christliche Taufe, die Sie einst erhielten, ist weltweit und für das ganze Leben gültig. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist dies aber nicht.
Möchten Sie der französisch-, der italienisch- oder der spanischsprachigen Kirchgemeinschaft der Zürcher Landeskirche beitreten? Dann können Sie direkt mit der Eglise évagélique réformée zurichoise, der Chiesa evangelica di lingua italiana, oder der Iglesia evangélica hispana Kontakt aufnehmen. Oder Sie verwenden das Anmeldeformular für die fremdsprachigen Kirchgemeinschaften (siehe «Anmeldeformulare» weiter unten auf der Seite).
Wir bedauern, dass Sie aus der Landeskirche austreten wollen, aber respektieren diesen Entscheid selbstverständlich. Gerne sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Kirchgemeinde bereit, mit Ihnen über Ihre Beweggründe zu sprechen.
Steht Ihr Entscheid dennoch fest, müssen Sie Ihre Austrittserklärung handschriftlich unterzeichnet – also per Post – der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes einreichen. Sie werden dann von dort eine Bestätigung erhalten.
Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.
Sie sind jederzeit eingeladen, der Landeskirche wieder beizutreten.