Finanzielle Beiträge
Die Landeskirche unterstützt eine breite Palette von Projekten. Was braucht es, damit der Kirchenrat einen finanziellen Beitrag gewährt? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Benötigen Sie eine Starthilfe oder einen Unterstützungsbeitrag für ein Projekt? Engagieren Sie sich mit Ihrem Projekt für Ziele, die den Interessen der Reformierten Kirche entsprechen? Dann können Sie bei uns ein Gesuch für einen finanziellen Beitrag einreichen. In den Fragen und Antworten ist aufgelistet, was Sie dabei beachten müssen.
Deklaration der Unterstützung
Deklaration Unterstützung
Fragen und Antworten zu finanziellen Beiträgen der Kirche
- Das Projekt ist im Interesse der Landeskirche
- Das Projekt überzeugt durch inhaltliche und formale Qualität
- Das Projekt hat eine überregionale Ausstrahlung
- Projekte im Ausland werden nur durch die Hilfswerke HEKS und Mission 21 unterstützt.
Das Gesuch ist in Form einer einzigen PDF-Datei mit folgenden Angaben einzureichen:
Begleitbrief:
- Inhalt: Kurzinformationen zum Projekt sowie eineBegründung, warum das Projekt bei der Reformierten Kirche Kanton Zürich eingereicht wird.
- Umfang: ein bis drei A4-Seiten.
Projektinformation mit Angaben zu:
- Projektinhalt
- Bezug zur Kirche
- Projektziel und Publikum
- Projektrealisierung
- Aufführungsorte
- Zeitlicher Ablauf, Meilensteine
- Informationen zu den beteiligten Personen
- Angabe von Website und Pressestimmen (dieses oder vorheriger Projekte)
Budget und Finanzplan mit Angaben zu:
- Detaillierte Aufstellung der Projektkosten
- Eigenleistungen
- erwartete Erträge
- erwartete Beiträge von anderen Institutionen
- Liste der angeschriebenen Organisationen betreffend Unterstützung
- gewünschter Beitrag des Kirchenrates
- Kontoangaben
Informationen zur Trägerschaft:
- Statuten
- Bilanz und Erfolgsrechung
- Letzter Jahresbericht
- Revisionsbericht
Die finanzielle Unterstützung durch die Reformierte Kirche Kanton Zürich ist für beitragsempfangende Institutionen mit der Auflage verbunden, diese Unterstützung zu deklarieren sowie freien Eintritt zum Besuch der Veranstaltung für persönliche Kontaktpflege zu gewähren.
- finanzielle Unterstützung
- Veröffentlichung auf auf der landeskirchlichen Website mit Link zu Ihrer Website
- Auflegen der Flyer in unseren Häusern
- Für Veranstaltungen: Datum der Veranstaltung
- Für Projekte mit unbestimmtem Datum: 3 Jahre ab Bewilligung
- Für Projekte und Veranstaltungen, die nicht durchgeführt werden können, werden keine Beiträge entrichtet.
Der Kirchenrat entscheidet in der Regel vier Mal jährlich über Beiträge.
Die Begutachtung eines Gesuchs nimmt etwa zwei Monate in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Gesuche nicht behandelt werden können.
Letzter Eingabetermin für die dritte Beitragsrunde 2023: 15. August 2023.
Fonds für Soziale Projekte
Für die finanzielle Unterstützung sozialer und soziokultureller Projekte gibt es auch den «Margrit Brunner Fonds». Der Kirchenrat hat am 13. Januar 2016 ein Reglement zu diesem Fonds genehmigt.
Der Fonds bezweckt die Unterstützung von sozialen und soziokulturellen Projekten, die von Organisationen und Institutionen innerhalb und ausserhalb der Landeskirche durchgeführt werden.
Unterstützt werden insbesondere Projekte, die modellhaft sind und der direkten Hilfe an bedürftige Personen und deren Integration in die Gesellschaft zugutekommen.
Die Projekte müssen im Kanton Zürich durchgeführt werden. Falls ein Bezug zum Kanton Zürich besteht, ist ausnahmsweise auch eine Unterstützung ausserkantonaler oder gesamtschweizerischer Projekte möglich.
In begründetet Ausnahmefällen können auch bedürftige Privatpersonen unterstützt werden. Auf solche Gesuche wird nur eingetreten, wenn sie von einer Kirchgemeinde eingereicht werden und diese zuvor die Bedürftigkeit der betreffenden Person abgeklärt hat.
Projekte von Kirchgemeinden werden aus dem Diakoniekredit unterstützt. An den Margrit Brunner Fonds gerichtete Gesuche von Kirchgemeinden werden daher unter Information der Gesuchstellenden an die Abteilung Kirchenentwicklung zur Bearbeitung weitergeleitet. Ist der Diakoniekredit ausgeschöpft oder erfüllt ein Gesuch die Kriterien für einen Beitrag aus dem Diakoniekredit nicht, so wird eine Unterstützung aus dem Margrit Brunner Fonds geprüft.
Erscheint ein Gesuch inhaltlich wichtig, erfüllt aber die Voraussetzungen für einen Beitrag aus dem Margrit Brunner Fonds oder dem Diakoniekredit nicht, so werden den Gesuchstellenden nach Möglichkeit andere, geeignetere Stellen oder Institutionen empfohlen.
Neben den üblichen Unterlagen beinhalten Gesuche eine Beschreibung der Zielsetzung des Projekts, eine Aufstellung über die eingesetzten Eigenmittel und geplanten Eigenleistungen (einschliesslich Freiwilligenarbeit) sowie Angaben darüber, wie nach Abschluss des Projekts Rechenschaft abgelegt wird.
In der Regel werden einmalige Beiträge bis höchsten CHF 50'000 gesprochen.
Anträge zum Magrit Brunner Fonds sind zu richten an:
Reformierte Kirche Kanton Zürich
Abteilung Ressourcen/Beitragswesen
Frau Edith Bächle
Hirschengraben 7
Postfach
8024 Zürich
edith.baechle@zhref.ch
-
Edith Bächle
Beitragswesen, KIKO – Finanzen
Abteilung Ressourcen