Landeskirchliche Rekurskommission

Die Rekurskommission der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Spezialverwaltungsgericht.

Aufgaben

Die Rekurskommission der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Spezialverwaltungsgericht. Sie beurteilt letztinstanzlich Rechtsstreitigkeiten, die ihr durch die Kirchenordnung zum Entscheid zugewiesen sind (vgl. Art. 228 KO). Es sind dies Rekurse gegen

  • Rekursentscheide der Bezirkskirchenpflegen,
  • Rekursentscheide des Kirchenrates über erstinstanzliche Anordnungen der Bezirkskirchenpflegen
  • Erlasse und erstinstanzliche Anordnungen des Kirchenrates.

Nicht an die Rekurskommission weiterziehbar sind Beschlüsse der Kirchensynode und ihrer Organe. Ebenfalls nicht bei der Rekurskommission anfechtbar sind Entscheide, die sich unmittelbar auf kantonales Recht abstützen, und Entscheide des Kirchenrates mit vorwiegend politischem Charakter. Für diese Fälle ist das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zuständig, ausgenommen die Anfechtung von Erlassen, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen, und Entscheide des Kirchenrates mit vorwiegend politischem Charakter. Solche Erlasse bzw. Entscheide sind unmittelbar beim Bundesgericht anfechtbar.

Zusammensetzung

Die Rekurskommission zählt sechs Mitglieder, die von der Kirchensynode auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Wählbar sind alle stimm- und wahlberechtigten Mitglieder der Landeskirche, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft ist mit jedem anderen Amt und jeder Anstellung in der Landeskirche oder in einer Kirchgemeinde unvereinbar.

Die Rekurskommission trifft ihre Entscheide in Dreierbesetzung. Sie verfügt über eine eigene Geschäftsordnung.

Mitglieder (Amtsdauer 2023–2027)

  • PD Dr.iur. Madeleine Camprubi Hüser, Oetwil am See
  • lic.iur. Katrin Chanson, Zürich
  • lic.iur. Margreth Frauenfelder, Winterthur
  • lic.iur. Stephan Kübler, Elgg
  • lic.iur. Jürg Maron, Illnau-Effretikon
  • Dr.iur. Christoph Raess, Zürich

Geschäftsleitung

  • Margreth Frauenfelder (Präsidentin)
  • Stephan Kübler (Vizepräsident) 
  • Katrin Chanson (Sekretärin)

1. Abteilung

  • Margreth Frauenfelder (Vorsitz)
  • Katrin Chanson
  • Christoph Raess

2. Abteilung

  • Stephan Kübler (Vorsitz)
  • Madeleine Camprubi Hüser
  • Jürg Maron

Anforderungsprofil für Mitglieder der Rekurskommission

Mitglieder der Rekurskommision sollten ein juristisches Studium absolviert haben und in der Justiz, Verwaltung oder Advokatur tätig (gewesen) sein. Überdies sollten sie mit der Landeskirche und den Kirchgemeinden vertraut sein. Sie sollten in der Lage sein, während mindestens einer Amtsdauer die erforderliche Zeit für die Bearbeitung von Fällen aufzubringen (ein bis zwei schriftlich begründete Anträge zu Entscheiden, Mitwirkung an drei bis sechs Fällen sowie ca. fünf Sitzungen pro Jahr).

In den beiden Abteilungen sollten folgende Kenntnisse und Erfahrungen vertreten sein:

  • Kenntnisse und Praxiserfahrung im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im öffentlichen Verfahrensrecht
  • Kenntnisse und Praxiserfahrung im Verwaltungsorganisationsrecht, im öffentlichen Personalrecht oder im privatrechtlichen Arbeitsrecht sowie mit Bezug auf die politischen Rechte
  • Erfahrungen aus Tätigkeiten in Kirchgemeinden oder in der Landeskirche
  • Erfahrungen in der behördeninternen oder gerichtlichen Rechtspflege
  • Erfahrung in der Redaktion von Entscheiden.

Spezielle Anforderungen für die Geschäftsleitung (Präsident/in und Vizepräsident/in als Abteilungsvorsitzende sowie Sekretär/in) sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Verfahrens- und Sitzungsleitung.

Die Entschädigung richtet sich nach den §§ 1, 12, 12a und 12b der Entschädigungsverordnung der Landeskirche. Sie setzt sich zusammen aus

  • Sitzungsgeldern
  • Referatsentschädigungen
  • Vorbereitungsentschädigungen
  • Entschädigungen für Protokollierung und Ausfertigung von Entscheiden
  • Auslagenersatz

Rechtsgrundlagen

Die massgebenden Regelungen für die Tätigkeit der Rekurskommission finden sich in folgenden Erlassen:

Kirchengesetz

Kirchenordnung

Geschäftsordnung

Entschädigungsverordnung

Verwaltungsrechtspflegegesetz

 

Entscheide

Die Entscheide der Rekurskommission finden sich nachstehend.

Zustelladresse

Rekurskommission der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Hochwachtweg 6
8400 Winterthur