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Kircheneintritt

Der Eintritt in die Landeskirche kann jederzeit bei einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Landeskirche erfolgen

Kircheneintritt?

Seien Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirche gehören wollen. Die Mitgliedschaft bedeutet Zugehörigkeit zur reformierten Kirchgemeinde Ihres Wohnorts in der Zürcher Landeskirche. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen an Ihrem Ort und in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft leisten kann.

So gehen Sie vor

Bitte senden Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes. Sie leitet es weiter an die zuständigen Stellen (Pfarramt, Einwohneramt). Das Pfarramt Ihres Wohnortes wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihre Aufnahme bestätigen.

Das bedeutet die Mitgliedschaft

Kirche steht für eine gute Sache: für die frohe Botschaft von einem Gott, der den Menschen seine Liebe und Zuwendung entgegenbringt. Als Mitglied der reformierten Kirche tragen Sie diesen Auftrag mit. Mit dem Eintritt können Sie Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im Feiern des Gottesdienstes, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Erwachsenenbildung und in der örtlichen und weltweiten Diakonie. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. An wichtigen Lebensstationen – von der Taufe bis zur Abdankung – bietet Ihnen die Kirche Begleitung, Seelsorge und Beratung an. Als Mitglied tragen Sie mit Ihren Kirchensteuern die Leistungen der Kirche mit, sind stimmberechtigt und wählbar.

Muss ich mich taufen lassen?

Die christliche Taufe, die Sie einst erhielten, ist weltweit und für das ganze Leben gültig. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist sie nicht.

Eglise? Chiesa? Iglesia?

Möchten Sie der französich-, italienisch- oder spanischsprachigen Kirchgemeinschaft der Zürcher Landeskirche beitreten? Finden Sie hier den Kontakt (Eglise évangélique réformée zurichoise, Chiesa evangelica Zurigo, Iglesia evangélica hispana) und verwenden Sie das Anmeldeformular der fremdsprachigen Kirchgemeinschaft.

Haben Sie weitere Fragen?

Am besten wenden Sie sich direkt ans Pfarramt Ihrer Wohngemeinde. Fragen betreffend Administration beantwortet Ihnen die Kanzlei des Kirchenrats, Hirschengraben 50, 8001 Zürich. kirchenratskanzlei@zhref.ch. Telefon: 044 258 91 11.