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Schutzkonzept Grenzverletzungen

Im Schutzkonzept Grenzverletzungen der Zürcher Landeskirche wird der Begriff «Grenzverletzungen» in umfassendem Sinn verstanden. Er beinhaltet alle Arten von Verletzungen der körperlichen, seelischen, sexuellen und spirituellen Integrität. Der Begriff umfasst verschiedene Schweregrade und reicht von unsensiblem Verhalten im Umgang mit Nähe und Distanz über verschiedene Arten von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung bis hin zu sexueller Ausbeutung. Mobbing, die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, der unrechtmässige Umgang mit Personendaten aller Art oder das Nichtbeachten des Rechts am eigenen Bild gehören ebenfalls dazu.

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich steht ein für den Schutz der Würde und der Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen.

Der Kirchenrat lässt dafür ein umfassendes Schutzkonzept Grenzverletzungen erarbeiten. Dieses umfasst unter anderem die Elemente:

  • Verhaltenskodex
  • Schulungen für Mitarbeitende und Behörden
  • Klare Rollen und Aufgaben in Kirchgemeinden und auf Ebene Landeskirche
  • Ansprechstelle und Vertrauenspersonen

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex für die kirchliche Tätigkeit wurde vom Kirchenrat am 15. Dezember 2021 verabschiedet und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.


PDF der Broschüre mit Verhaltenskodex und Begleitinformationen (Download)


Die gedruckte Version der Broschüre kann hier bestellt werden: michele.holdener@zhref.ch

Ein ausführlicher Kommentar zum Verhaltenskodex mit Erklärungen, Beispielen und Gesetzesverweisen wird voraussichtlich im März 2023 an dieser Stelle aufgeschaltet. 


Informationen für Behörden

Rolle und Aufgaben für die Kirchenpflegen (Download)


Registerauszüge

Seit 1. Januar 2022 gelten gemäss VVO PVO § 175b und FWRL §20a neue Bestimmungen zur Einholung der Auszüge aus dem Strafregister (Privatregisterauszug und Sonderprivatauszug). Mit dem Inkrafttreten des Verhaltenskodex für die kirchliche Tätigkeit am 1. Juli 2022 und gleichzeitig ab Beginn der neuen Amtszeit der Kirchenpflegen sollen diese Bestimmungen in folgender Priorität umgesetzt werden:

  1. Ab sofort sollen die Registerauszüge eingefordert werden für alle Personen, die neu in einer Kirchgemeinde angestellt oder als Freiwillige mit Spezialfunktionen beauftragt werden. Für die Pfarrpersonen ist der Personaldient der Landeskirche zuständig.
  2. Bis im Dezember 2022 sollen auch für die bereits angestellten Mitarbeitenden die noch fehlenden Auszüge eingefordert werden.
  3. Bis spätestens Juli 2023 sollen auch für die Freiwilligen mit Spezialfunktionen die nötigen Registerauszüge eingeholt werden.

Genauere Informationen zu den Registerauszügen finden sich im Merkblatt Privat- und Sonderprivatauszug (Download). Darin finden sich auch Angaben, für welche Freiwilligen mit Spezialfunktionen welche Auszüge eingefordert werden müssen.


Schulungen

Schulungsdaten für Behördemitglieder:

Montag, 19. September 2022 18.30-21 Uhr (H50)
Dienstag, 15. November 2022 18-21 Uhr (Online)
Montag, 30. Januar 2023 18.30-21 Uhr (H50)
Dienstag, 7. Februar 2023 18-21 Uhr (Online)
Dienstag, 20. Juni 2023 18-21 Uhr (Online)
Dienstag, 14. November 2023 18.30-21 Uhr (H50)

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Die Kursmodule des Modularen Lehrgangs Kirchenpflege befinden sich auf der Lernplattform OpenOlat. Falls Sie noch keinen Zugang dazu erhalten haben, können Sie über behoerdenschulung@zhref.ch ein Login anfordern.

Die Schulungen für die Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden starten ab Mitte März 2023.
Die Schulung richtet sich an die angestellten Mitarbeitenden aller Berufsgruppen und an die Pfarrpersonen. Es stehen insgesamt 32 Termine in Zürich und in verschiedenen Regionen zur Verfügung, für die sich die Mitarbeitenden anmelden können.

Informationen zu Kursinhalten und Terminen finden Sie hier. 

Die Schulungen sind grundsätzlich für alle Mitarbeitenden der Landeskirche obligatorisch. Für Mitarbeitende mit kleinen und mit Kleinstpensen hat die Landeskirche Empfehlungen erarbeitet. Die Umsetzung ist Sache der Anstellungsinstanz. Falls es aufgrund der Empfehlungen zu Abmeldungen kommt, bitte teilen Sie dies mit an michele.holdener@zhref.ch (mit Angabe von Ort und Datum der Schulung). So können die Plätze in den Schulungen wieder freigegeben werden.


Ansprechpersonen und -stellen

Interne Vertrauenspersonen

  Externe Vertrauensperson

  • Cornelia Kranich, Rechtsanwältin, Zürich, Tel. 079 285 04 63, kranich@kgr.ch

Diese Ansprechpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Sie stehen den Ratsuchenden unterstützend und kostenlos zur Verfügung. Ohne Einverständnis der Ratsuchenden erfolgt keine Meldung an die Arbeitgeberin. Die Rechnungsstellung der externen Vertrauenspersonen an die Landeskirche erfolgt anonymisiert.

 Personaldienst der Zürcher Landeskirche

 Rechtsdienst der Zürcher Landeskirche

 Externe Beratungsstellen

  • Frauenberatung sexuelle Gewalt, Zürich, Tel. 044 291 46 46, info@frauenberatung.ch, www.frauenberatung.ch
  • Beratungsstelle Nottelefon für Frauen, Winterthur, Tel. 052 213 61 61, info@frauennottelefon.ch, www.frauennottelefon.ch
  • Castagna, Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit betroffene Frauen, Zürich, Tel. 044 360 90 40, mail@castagna-zh.ch
  • mannebüro züri, Tel. 044 242 08 88, info@mannebuero.ch
  • Opferberatung Zürich, Beratungsstelle für gewaltbetroffene Männer, Frauen, Jugendliche, Kinder, Zürich, Tel. 044 299 40 50, opferberatung@obzh.ch
  • Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich, Tel 044 266 76 46, und des Kantonsspitals Winterthur, Tel. 052 266 41 56
  • Opferhilfestelle, Direktion der Justiz und des Innern, Tel. 043 259 25 41