Moderater Stellenabbau bei der Pfarrschaft

Wegen Mitgliederverlusts müssen Pfarrstellen gekürzt werden. Die Kirchensynode beschloss daher einen moderaten Abbau. Sie genehmigte ausserdem die Jahresrechnung und überwies Vorstösse zu einer Armutsstrategie, zur Stärkung der Sozialdiakonie und zu einer Überprüfung der Verbindlichkeit des Sonntagsgottesdienstes.

Die Kirchensynode behandelte an ihrer Sitzung die Zuteilung der Pfarrstellen für die nächste vierjährige Amtszeit 2024–2028. Der Mechanismus dazu ist in der Kirchenordnung geregelt. Wichtigste Stellschraube, die die Kirchensynode dabei benutzen kann, ist die Festsetzung des mittleren Quorums, also die Anzahl Mitglieder pro Pfarrstelle. Der Kirchenrat schlug dem Kirchenparlament vor, das mittlere landeskirchliche Quorum von derzeit 1650 auf 1550 zu senken; dies, um den Stellenverlust abzufedern, der sich aus dem Mitgliederverlust der letzten Jahre ergibt. Das Kirchenparlament folgte dem Antrag des Kirchenrates nach längerer Diskussion klar. Sowohl die Finanzkommission als auch die vorberatende Kommission hatten das Vorgehen des Kirchenrates als gute Lösung qualifiziert. Wäre das Quorum bei 1650 belassen worden, hätte dies aufgrund des Rückgangs von 425’145 auf 386’129 Mitglieder eine Reduktion um rund 24 Vollzeitstellen gegenüber der laufenden Amtsdauer ergeben. Mit der Senkung des Quorums beläuft sich diese Reduktion noch auf 8,9 Vollzeitstellen. Das Parlament hielt diesen Rückbau für verträglich und wies einen Antrag zu nochmaliger Senkung des Quorums auf 1500 ab. Dies hätte quasi die Besitzstandwahrung der Stellen bedeutet. Viele Votanten hätten dies für ein schlechtes Zeichen gehalten und verwiesen darauf, dass bei der nächsten Pfarrstellenzuteilung und bei einem weiteren Rückgang kein Spielraum zur Abfederung mehr vorhanden wäre. Ebenfalls chancenlos war ein Vorstoss zur Verschiebung des Geschäfts.

Was die Kirche leistet

Die Kirchensynode genehmigte den Jahresbericht 2022 der Landeskirche einstimmig. Er zeige eindrücklich, dass die Kirche in gesellschaftsrelevanten Themen handle, sagte Brigitte Henggeler, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Dies werde u.a. deutlich bei der Berichterstattung über das Engagement der Kirche im Bereich des Umweltschutzes, den die Kirchgemeinden forciert haben. Auch ein Beitrag über das Thema Hochzeit für alle und die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares sei gesellschaftspolitisch wichtig und sende ein hoffnungsvolles Zeichen, strich Andreas Wildi, GPK-Mitglied, heraus. Die reformierte Kirche zeige sich damit auch als verlässlicher Partner des Rechtsstaates. Peter Schmid, Evangelisch-kirchliche Fraktion, deutete gewisse Entwicklungen anhand eines Berichtes über die Pflege reformierter Spiritualität kritisch: Sie gehe zunehmend in eine eigenwillige, Seite 2 von 2 selbstgewählte Richtung, in dem der Glaube an Gott verblasse. Hier müsse die Kirche mehr tun, damit die Menschen Gott kennenlernen.

Jahresrechnung 1,6 Million im Plus

Ebenfalls eindeutig Ja sagte das Kirchenparlament zur Jahresrechnung 2022. Diese schliesst besser ab als vorgesehen: Statt einem budgetierten Minus von rund 1,1 Mio. Franken liegt ein Ertragsüberschuss von 1,6 Mio. Franken vor. Gerhard Hubmann, Präsident der Finanzkommission, deutete dies als «ordentliches Resultat» in Anbetracht des nicht leichten wirtschaftlichen Umfelds. Beim Personalaufwand, dem grössten Posten, resultierten Minderaufwendungen von gut 0.5 Mio. Franken bei einem Budget von 82.4 Mio. Franken. Beim Sachaufwand führten unter anderem Minderaufwendungen beim Gebäudeunterhalt, bei den Informatikdienstleistungen und bei Beratungshonoraren zu einem besseren Resultat. Das Eigenkapital beträgt neu 70.9 Mio. Franken.

Sozialdiakonie stärken und Armut bekämpfen

Eine deutliche Zustimmung erhielt auch die Überweisung der Motion «Sozialdiakonie für alle». Sie verlangt vom Kirchenrat, eine Änderung der Kirchenordnung auszuarbeiten, die für jede Kirchgemeinde ein Mindestpensum an Sozialdiakoniestellen vorsieht. Der Vorstoss soll dafür sorgen, dass die Sozialdiakonie mehr Gewicht erhält. In eine ähnliche Richtung zielt ein weiterer Vorstoss. Der Kirchenrat nahm ein Postulat der Kirchensynode zur Erarbeitung einer Armutsstrategie entgegen. Damit soll die Kirchenleitung die Bekämpfung der Armut stärker in den Fokus nehmen und entsprechende Mittel und Strategien bereitstellen.

Wie verbindlich ist der Sonntagsgottesdienst?

​​Die Überweisung eines Postulats zur Änderung des Artikels 53 der Kirchenordnung betreffend des Sonntagsgottesdienstes sorgte für kontroverse Diskussionen. Der Vorstoss, ursprünglich als Motion eingereicht und schliesslich zum Postulat abgeschwächt, verlangt vom Kirchenrat einen Bericht zur Frage, inwieweit die Kirchgemeinden einen Sonntagsgottesdienst zu feiern verpflichtet sind, ob die Pflicht gelockert werden kann und andere Zeiten und Formen denkbar sind. Die Überweisung fand zwar eine Mehrheit von 57 Stimmen, aber auch 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen. Die Verbindlichkeit des Sonntagsgottesdienstes – ein Markenzeichen des Christentums – zu lockern, empfanden viele Synodale als falschen Weg oder als schlechtes Zeichen. Auf die Diskussion zur Antwortung des Kirchenrats darf man also gespannt sein.

Kirchgemeindefusion Brüttiseller Kreuz

Die Kirchensynode sagte Ja zu einem weiteren Gemeindezusammenschluss. Dietlikon und Wangen-Brüttisellen können damit zu einer Kirchgemeinde vereinigt werden. Die Kirchgemeinde gibt sich den Namen «Brüttiseller Kreuz». Dieser Name ist aus einem Namenswettbewerb hervorgegangen. Bekannt ist das Brüttiseller Kreuz als Verzweigung, welche die Nationalstrassen zwischen Zürich, Winterthur und Uster miteinander verbindet. Der Name steht damit für eine Verbindung, wie sie auch in der Kirche gelebt werden soll – mit dem Kreuz im Zentrum. Die fusionierte Gemeinde wird rund 3700 Mitglieder zählen. 

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