Kirchensynode

Die Kirchensynode ist das Parlament der Zürcher Landeskirche. Sie übt im Zusammenwirken mit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Landeskirche die gesetzgebende Gewalt aus.

Die Kirchensynode (Legislative) verhandelt nach parlamentarischen Regeln in öffentlich zugänglichen Sitzungen in der Bullinger-Kirche in Zürich. In der Regel findet vierteljährlich (März, Juni, September und November) eine ordentliche Versammlung statt. Hinzu kommen ausserordentliche Versammlungen nach Bedarf. Die Aufgaben und Befugnisse der Kirchensynode sind in der Kirchenordnung festgelegt, ihre Organisation und Arbeit in einer Geschäftsordnung geregelt.

Die Kirchensynode zählt 120 Mitglieder, zuzüglich je einer Vertretung der französisch-, italienisch- und spanischsprachigen Kirchgemeinschaften. Diese vertreten die gesamte reformierte Einwohnerschaft des Kantons und werden alle vier Jahre im Verfahren der Mehrheitswahl an der Urne gewählt. Es bestehen dieselben Wahlkreise wie bei den Wahlen in den Kantonsrat. Die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlkreises darf nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche stehen.

Die Vorbereitung der Versammlungen der Kirchensynode, die Behandlung der Geschäfte sowie Wahlen und Abstimmungen in der Kirchensynode richten sich nach der Geschäftsordnung

Die Kirchensynode trifft sich vierteljährlich zu einer ordentlichen Versammlung sowie je nach Geschäftslast zu ausserordentlichen Versammlungen.

Mitglieder

Hier finden Sie Geschäfte, Sitzungen und Protokolle der Kirchensynode. Mitglieder der Kirchensynode finden am Seitenende wichtige Downloads.

Ansprechpersonen

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