Finanzen und Immobilien
Nachhaltige Finanzstrategien entwickeln
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich kennt grundsätzlich drei Finanzströme: den Zentralkassenbeitrag, die Beiträge der Kirchgemeinden im Rahmen des kirchlichen Finanzausgleichs und den Staatsbeitrag. In einer Zeit des Umbruchs ist jeder dieser Finanzströme mit Risiken behaftet.
Ein Masterplan wird erarbeitet. Er beinhaltet die Evaluation der Finanzströme und gibt Auskunft darüber, was bis wann geprüft und neu geregelt wird. Nachhaltige Finanzstrategien zur Sicherung des kirchlichen Auftrags werden diskutiert. Ein neuer Finanzausgleich wird gestaltet, eine neue Finanzverordnung erstellt. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene Landeskirche und Kirchgemeinden wie Sponsoring, Generierung von Drittmitteln, eigene Stiftungen, werden geprüft.
Kriterien für die Bewirtschaftung kirchlicher Liegenschaften erarbeiten
Im Interesse der finanziellen Leistungsfähigkeit der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden ist der Bewirtschaftung kirchlicher Liegenschaften vermehrt Beachtung zu schenken. Kirchgebäuden kommt dabei insofern eine besondere Bedeutung zu, als sie oft wichtige Zentren des Gesellschaftslebens sind und sowohl architektonisch als auch städtebaulich und raumplanerisch wesentlich zum jeweiligen Ortsbild beitragen. Erhebliche Investitionen in kirchliche Gebäude zu tätigen, die mittel- und langfristig zu einem Überbestand an Liegenschaften im Verwaltungsvermögen von Kirchgemeinden führen, ist dennoch nicht angezeigt. Sozialverantwortlich und lebensweltlich angezeigte Umnutzungen müssen geprüft werden.
Im Bereich Immobilien werden Nutzungs- und Ertragsoptimierungen erarbeitet und umgesetzt. Zur Orientierung der Kirchgemeinden wird ein Kriterienkatalog für einen verantwortlichen Umgang mit Immobilien vorgelegt. Zwischen Landeskirche und Kirchgemeinden wird geklärt, welche Leistungen bei der Bewirtschaftung kirchlicher Liegenschaften zentral oder durch Dienstleistungen Dritter angeboten werden sollen.
Gebäudeinventar über sämtliche Liegenschaften erstellen
Die Kirchgemeinden haben zahlreiche Kirchen und Pfarrhäuser sowie Kirchgemeindehäuser in ihrem Besitz, die als Schutzobjekte inventarisiert sind. In Zukunft werden zahlreiche dieser Gebäude nicht mehr benötigt oder sollen von der Kirche in neuer Weise genutzt werden können. Wie und bis zu welchem Grad Umnutzung oder Verkauf solcher Liegenschaften möglich sind, bedarf der Klärung.
Ein Gebäudeinventar über sämtliche Liegenschaften der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden wird erstellt und in Auseinandersetzung mit denkmalpfl egerischen Anliegen eine Kategorisierung der kirchlichen Liegenschaften vorgenommen. Kirchgemeinden werden unterstützt, ihren aktuellen Bedarf akzentuiert ins Gespräch einzubringen. Konzepte, insbesondere zu den Themen Umnutzung und Veräusserung von Immobilien, werden erarbeitet und den Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt.