Stabsdienst / Rechtsdienst
Der Rechtsdienst bietet dem Kirchenrat, den Organen der Kirchensynode und den Bezirkskirchenpflegen rechtliche Unterstützung in deren Zuständigkeitsbereich. Er steht den Kirchgemeinden, den Bezirkskirchenpflgen sowie dem Kirchenrat und der Kirchensynode für Rechtsauskünfte und -beratungen sowie für die Vorgehensberatung zur Verfügung. Er unterstützt den Kirchenratsschreiber bei der Bearbeitung von Konfliktsituationen in Kirchgemeinden und in der Verfahrensleitung von Rechtsmittelverfahren, die vom Kirchenrat zu entscheiden sind oder in denen er Verfahrenspartei ist. Der Rechtsdienst erteilt zudem rechtliche Auskünfte zu Fragen der Kirchenmitgliedschaft (Kircheneintritte, Kirchenaustritte).