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Synodalwahlen im Bezirk Uster

Rechtsgrundlage für die Synodalwahlen bildet die Synodalwahlverordnung vom 16. März 2010 (LS 181.20). Dem Bezirk Uster stehen von den 120 Sitzen 11 Sitze in der Synode zu.

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist in erster Linie die Interparteiliche Konferenz im Bezirk Uster (IPK) für die Koordination der Wahlen zuständig. Es gibt keine Wählerversammlungen. Bei Interesse hat man sich an das Präsidium einer Ortspartei zu wenden.

Die Wahlen erfolgen alle 4 Jahre. Wahlleitende Behörde ist der Kanton.

Für Auskünfte steht der Präsident der Bezirkskirchenpflege Uster gerne zur Verfügung