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Rekurs zurückgezogen: Zürcher Kirchgemeinden einigen sich

Der Rekurs gegen die Auflösung des Reformierten Stadtverbands Zürich ist zurückgezogen worden. Vertreter der zukünftigen Kirchgemeinde Zürich erzielten eine Einigung mit den Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon, die am geplanten Zusammenschluss nicht teilnehmen. Die Vereinbarung sieht eine Übergangsregelung für fünf Jahre vor.

Der Durchbruch in den Verhandlungen gelang dank der Vermittlung der Bezirkskirchenpflege. Diese war nötig geworden, nachdem die Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon im Juni Rekurs gegen die geplante Auflösung des Reformierten Stadtverbands eingelegt hatten. In den Verhandlungen ging es um offene Fragen zur Steuer- und Vermögensausscheidung sowie zur zukünftigen Zusammenarbeit. Dem Stadtverband gehören 34 Kirchgemeinden an, wovon 32 auf den 1. Januar 2019 fusionieren.

Auflösung per Ende 2018

Nun erzielten die Verhandlungspartner eine Einigungsvereinbarung, welche die strittigen Punkte klärt und zugleich verschiedene Optionen für die weitere Zusammenarbeit offenlässt. Nachdem die städtische Zentralkirchenpflege die Eckwerte bereits am 19. September verabschiedet hatte, unterzeichneten Vertreter der zukünftigen Kirchgemeinde Zürich sowie der Kirchgemeinden Hirzenbach und Witikon die Vereinbarung am 28. September. Damit steht der Auflösung des Stadtverbands per Ende 2018 nichts mehr im Weg.

Gleicher Steueranteil wie bisher

Die Vereinbarung sieht vor, dass Hirzenbach und Witikon für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren am städtischen Steuerertrag teilhaben wie bisher. Das Verbandsvermögen wird gemäss der Anzahl Mitglieder aufgeteilt, wobei die Fonds vorerst ausgenommen bleiben. Die Dienstleistungen, die heute vom Stadtverband für die beiden Kirchgemeinden erbracht werden, übernimmt die Kirchgemeinde Zürich. Das betrifft die Bereiche Personaladministration, Buchhaltung und IT-Support. Auch die gesamtstädtischen kirchlichen Angebote führt die Kirchgemeinde Zürich fort.

Erleichterung auf allen Seiten

Alle Verhandlungspartner zeigten sich am 28. September erleichtert über die gelungene Einigung. Ein Scheitern der Gespräche hätte den Zeitplan zum Zusammenschluss und damit den Erfolg des städtischen Reformprozesses bedroht. Nun kann die neue Kirchgemeinde Zürich, die mit über 80'000 Mitgliedern zur grössten der Schweiz wird, wie geplant auf den 1. Januar 2019 ihren Betrieb aufnehmen. Am 25. November findet die Volksabstimmung über die Kirchgemeindeordnung statt.

Entscheidung in zwei Jahren

Zukünftig wollen sich Vertreter aller drei Kirchgemeinden regelmässig zum Austausch unter der Leitung der Bezirkskirchenpflege treffen. Auf Anfang 2021 ist eine gemeinsame Überprüfung der Einigungsvereinbarung geplant, sowohl hinsichtlich der jeweiligen Gemeindeentwicklungen als auch der bisherigen Zusammenarbeit. Anschliessend soll eine endgültige Entscheidung fallen, entweder für die vollständige Trennung oder den späteren Zusammenschluss, mit einer Umsetzung bis spätestens zum Auslaufen der Übergangsregelung 2023.