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Diskussion zum Verhältnis zwischen Staat und Religions-Gemeinschaften

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sieben Leitsätze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften veröffentlicht. Hintergrund ist die wachsende Pluralisierung der Religionslandschaft und damit verbunden das Bedürfnis von Staat und Gesellschaft, das Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften zu diskutieren. Die Reformierte Landeskirche begrüsst und unterstützt diese Initiative des Regierungsrates und lädt ihrerseits dazu ein, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Der Regierungsrat hebt in den vorgelegten Leitsätzen die Bedeutung religiöser Überzeugungen für die Gesellschaft hervor und würdigt den Beitrag der Religionen zu einem friedlichen und solidarischen Zusammenleben. Regierungsrätin Jacqueline Fehr bezeichnete bei der Präsentation der Leitsätze vor den Medien die langjährige Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen als «Erfolgsgeschichte» und unterstrich den «wesentlichen Beitrag der Kirchen zum Wohlergehen der Menschen».

Jede Religion könne aber auch für Unfrieden und Gewalt missbraucht werden. Es sei deshalb richtig und wichtig, dass der demokratische Rechtsstaat religiösen Aktivitäten dort Grenzen setze, wo sie das friedliche Zusammenleben gefährden. Die staatliche Rechtsordnung sei der verbindliche, für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften gleich geltende Massstab.

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft und die Christkatholischen Kirchgemeinde sind vom Zürcher Staat seit den sechziger Jahren öffentlich-rechtlich anerkannt. Mit der verfassungsmässigen, privatrechtlichen Anerkennung zweier jüdischer Gemeinden wurde dieser Kreis vor zwölf Jahren über die christlichen Kirchen hinaus erweitert. Dieses System der Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften hat sich aus Sicht des Staates bewährt. Es bilde einen verlässlichen Rahmen für das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in gemeinsamer Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Kanton. Die Reformierte Landeskirche ist erfreut darüber, dass sich der Regierungsrat diesem rechtlichen und bewährten Rahmen auch in Zukunft auf wertschätzende Weise verpflichtet sieht.

Die Religionslandschaft hat sich in den letzten Jahren stark pluralisiert. Zwar gehört weiterhin eine Mehrheit der Bevölkerung einer der beiden grossen Kirchen an. Aber die Zahl der Menschen mit anderer Religionszugehörigkeit und jene der Konfessionslosen steigt deutlich an. Aufgrund der öffentlichen Rolle von Religion drängt es sich deshalb auf, dass der Staat sein Verhältnis auch zu weiteren Religionsgemeinschaften klären und gestalten muss. Es gilt insbesondere dort Lösungen zu finden, wo diese Religionsgemeinschaften ihrerseits Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz erbringen und wo sich Verantwortlichkeiten und Tätigkeitsfelder überschneiden.

Die Reformierte Landeskirche unterstützt diese Bemühungen der Kantonsregierung. Sie pflegt ihrerseits in vertrauensbildender Absicht langjährige Beziehungen zu anderen Religionsgemeinschaften, beispielsweise via den «Interreligiösen Runden Tisch im Kanton Zürich». Bei diesen Kontakten werden u.a. gemeinsame Aufgaben koordiniert und gefördert, beispielsweise die Seelsorge im Gefängnis, in Asylzentren oder im Notfall.

Die Reformierte Landeskirche begrüsst die durch die Leitsätze angestossene Diskussion rund um das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften und lädt ihrerseits dazu ein, sich daran zu beteiligen.

Die Leitsätze sind einsehbar unter www.news.zh.ch.