Hilfe für Kloster in Türkei
Der Kirchenrat setzt ein Zeichen der Solidarität mit dem bedrängten syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei. Er bezahlt dem Kloster 10`000 Franken an die aufwändigen Anwalts- und Gerichtskosten. Und er bittet die reformierten Kirchgemeinden, sich dieser Aktion mit Spenden und Kollekten anzuschliessen.
Am 26. Januar hat nun der Kassationsgerichtshof in Ankara eine Teilenteignung des Klosters beschlossen. Damit hat das Gericht ein vorheriges Urteil, das die Eigentumsrechte des Klosters bestätigte, annulliert und dem Staat große Teile des klösterlichen Grundbesitzes übertragen.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizerische Bischofskonferenz SBK haben dazu am 16. Februar 2011 einen öffentlichen Aufruf erlassen.
Das im Jahr 397 gegründete Kloster Mor Gabriel ist das wichtigste syrisch-orthodoxe Kloster in der Region Tur Abdin im Südosten der Türkei. Die Klosterschule ist von großer Bedeutung für die aramäische Sprache und Kultur und für die kirchliche Ausbildung.
Schon seit Jahren wird gegen das Kloster prozessiert und seine Legitimität in Frage gestellt. Der Kirchenrat erachtet es als wichtig, dass das Kloster alle Rechtsmittel, die es in der Türkei gibt, ausschöpft. Als letztes Mittel wird zudem eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen sein.
Links
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Mor_Gabriel
http://www.morgabriel.org/
Spenden und Kollekten
Spenden und Kollekten können auf das folgende Sammelkonto der reformierten Landeskirche überwiesen werden: PC-Konto der Landeskirche: 80-2020-8. Vermerk: "Konto 200 510 Kollekte Christen in der Türkei/Mor Gabriel"
Kontakt
Philippe Dätwyler, Kulturbeauftragter der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, Tel. 044 258 92 65, Mail: philippe.daetwyler@zh.ref.ch