Entscheid richtig, aber...
Der Kirchenrat der reformierten Zürcher Landeskirche lehnte wie die Mehrheit der Bevölkerung die beiden Initiativen zur Sterbehilfe ab. Der Kirchenrat anerkennt, dass es Situationen am Lebensende geben kann, bei denen Menschen aufgrund ihres Leidens Suizid begehen möchten. Der Kirchenrat anerkennt auch, dass Menschen, die Sterbenden nahestehen, deren Suizid aus innerer Not heraus begleiten. Wie in Artikel 115 des Strafgesetzbuches festgehalten, möchte der Kirchenrat unterstreichen, dass Suizidbeihilfe nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen und nicht zur Aufgabe von gewinnbringenden Organisationen werden darf. Aus seiner Verantwortung und Solidarität gegenüber den Schwächsten dieser Gesellschaft ist es dem Kirchenrat ein Anliegen, folgende Punkte festzuhalten:
- Die Menschenwürde ist nicht an Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen gebunden.
- Ein Leben in völliger Unabhängigkeit und Autonomie führen zu wollen, ist eine Illusion und eine Überforderung. Es ist dagegen zu bejahen, dass Menschen in vielfältigen Beziehungen und Abhängigkeiten leben und stets gegenseitige Unterstützung erfahren dürfen.
- Die Freiheit zum Sterben darf nicht dazu führen, dass Menschen in besonderen Abhängigkeits- und Leidenssituationen unter Druck geraten und ihnen die Freiheit zum Leben abgesprochen wird.