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Mehr Erfindergeist bei den Reformierten

Die Reformierte Kirche will Innovation gezielt und mit finanziellen Anreizen fördern. Dies beschloss die Kirchensynode am 22. November mit grosser Mehrheit.

Im Zentrum der Verhandlungen des Kirchenparlaments stand das Innovationskonzept der Landeskirche und die Bewilligung eines Innovations-Rahmenkredits über 5 Mio. Franken für die Jahre 2023 bis 2030. Der Kirchenrat zeigt mit diesem Konzept auf, was unter Innovation im kirchlichen Kontext zu verstehen ist und wie innovatives Wirken in der Zürcher Landeskirche systematisch gefördert werden soll. Kirchgemeinden und weitere Anspruchsgruppen werden z. B. künftig die Möglichkeit haben, auf der Basis vorgegebener Kriterien Beiträge aus dem Innovationskredit zu beantragen. Dabei sollen nicht nur Grossprojekte, sondern auch kleinere Innovationen in Gemeinden und Regionen berücksichtigt werden.

Sowohl die vorberatende Kommission sowie die Finanzkommission begrüssten das Konzept und die finanzielle Investition in die Erneuerungsbewegungen der Kirche. Bedenken gab es bezüglich Umsetzung: Philipp Nussbaumer wies im Namen der vorberatenden Kommission auf die hohe Komplexität und nicht immer leicht verständliche Sprache des Konzepts hin, die zu Schwierigkeiten für den Transfer führen können. Bernhard Neyer, Synodalverein, bemängelte die bürokratischen Hürden, die Erneuerungsbewegungen zu überspringen hätten.

Das Prinzip, dass sich die Kirche, immer wieder neu erfinden soll und das schon immer tat, um ihre Botschaft weitertragen zu können, blieb in der Kirchensynode unbestritten. «Die aufbrechende Jesusbewegung wäre eine bedeutungslose lokale Sekte geblieben, wenn sie nicht mit Mut, Elan und Kreativität ihre Botschaft in andere Kulturen und Zeiten übersetzt hätte», heisst es Innovationskonzept. An diese Erneuerungstradition soll angeknüpft werden. Die Kirchensynode bekräftigte dies mit einer hohen Zustimmung (94 zu 4) zur Bewilligung des Kredits und zum Konzept. 

Gottesdienste auf TeleZüri und YouTube

Ebenfalls unbestritten war ein Antrag des Kirchenrates über einen Rahmenkredit von 300'000 Franken für die weitere Produktion und Übertragung von Gottesdiensten auf TeleZüri und YouTube für die Jahre 2023–2025. Mit dem Ausbruch der Pandemie Covid-19 hatte die Kirchgemeinde Zürich 2020 begonnen, auf TeleZüri Gottesdienste auszustrahlen, ab 2021 unter Beteiligung auch der Landeskirche. Die Erfahrungen mit diesem Angebot – insbesondere das Experimentieren mit neuen Formaten – sind auch über das Ende der Pandemie hinaus ermutigend, so dass die Pilotphase nun um drei weitere Jahre verlängert wurde. Die Kirchensynode hielt die Investition gar für so wertvoll, dass sie den Kredit gemäss Antrag der vorberatenden Kommission um 60'000 Franken erhöhte.

Budget 2023 mit schwarzer Null

Der Kirchenrat legte der Kirchensynode auch das Budget der Zentralkasse für das Jahr 2023 mit einem kleinen Ertragsüberschuss von knapp 86'000 Fr. vor. Den entsprechenden Antrag genehmigte die Kirchensynode mit zwei Änderungen. Einerseits beliess sie einen vom Kirchenrat gestrichenen Beitrag von 15'000 Fr. zugunsten des Vereins Trauernetz in der Suizidnachsorge im Budget. Andererseits hielten sie an der bisherigen Höhe des Diakoniekredits von 250'000 Fr. fest. Der Kirchenrat hatte diesen um 50'000 Fr. kleiner budgetieren wollen. Mit diesen Änderungen und dem um 20'000 Fr. aufgestockten Kredit für TV- und Onlinegottesdienste resultiert noch ein Miniüberschuss von 700 Fr.

Diese schwarze Null im Budget der Zentralkasse basiert auch darauf, dass der Zentralkassenbeitragssatz für die Kirchgemeinden auf dem Niveau des Vorjahres belassen wird. In der Kirchensynode war dies nicht unbestritten. Christian Meier stellte im Namen der Evangelisch-kirchlichen Fraktion den Antrag, den Beitragssatz um 0.1 Punkte zu senken. Nachdem in den letzten Jahren regelmässig hohe Ertragsüberschüsse das Eigenkapital auf 69 Millionen anwachsen liessen, sei es an der Zeit, die Kirchgemeinden zu entlasten. Kirchenrätin und Ressortverantwortliche Katharina Kull-Benz und Gerhard Hubmann, Präsident der Finanzkommission, hielten dem entgegen, dass die Höhe des Organisations- resp. Eigenkapitals im Hinblick auf Liquiditätsreserven für Löhne durchaus angemessen sei. Zugleich gelte es, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten gut gerüstet zu sein. Die Kirchensynode folgte dieser Argumentation mit 60 zu 33 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) und beliess den Zentralkassenbeitragssatz bei 3.10. Daraus resultieren Zentralkassenbeiträge von 66'023'000 Fr. Die Staatsbeiträge sind mit 25'926'000 Fr., die übrigen Erlöse und Rückerstattungen mit 11'672'100 Fr. budgetiert.

Auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten der gewichtigste Posten: Der gesamte Personalaufwand beträgt 81'992'000 Fr. Er reduziert sich gegenüber dem Vorjahresbudget um 423'600 Fr., dies trotz Lohnmassnahmen im Rahmen von 1,2% der Lohnsumme und einem Teuerungsausgleich von 2,7%. Gegenüber dem Vorjahr ist der Sachaufwand um rund 1,1 Mio. Fr. deutlich reduziert.

Ab 2025 wird die Sparschraube angezogen

Zusammen mit dem Budget legt der Kirchenrat der Kirchensynode jeweils einen Finanzplan vor, der die Entwicklungen der kommenden Jahre skizziert. Dort rechnet der Kirchenrat mit einer jährlichen Reduktion der Steuereinnahmen um 0,5%. Auch die Staatsbeiträge sind ab 2026 rückläufig, weil diese an die Mitgliederzahl gebunden sind. Im Hinblick auf diese Entwicklung hat der Kirchenrat einen Sparauftrag für die Zentralkasse formuliert: Basierend auf den Zahlen der Rechnung 2019 sollen der Personal- und der Sachaufwand auf das Jahr 2025 um 5%, auf das Jahr 2027 um 10% gekürzt werden.


Livestream-Aufzeichnung:
https://www.youtube.com/watch?v=k1np9hqxx4k