Personalkostenbeiträge
Wichtige Dokumente
Merkblatt Personalkostenbeiträge
Formular - Gesuch um Personalkostenbeiträge (wir bitten Sie um Geduld, die Bearbeitung wird einige Wochen beanspruchen)
Berechnung
Die Unterstützungsbeiträge sind abhängig von den Sigristen- und Hausdienststellen. Dabei werden die Kirchgemeinden je nach Anzahl Sigristen- und Hausdienststellen (in Prozent) in fünf Kategorien eingestuft. Die Beiträge bestehen aus einem fixen Sockelbeitrag von CHF 4`500 und einem variablen Faktor. Der Sockelbeitrag steht für den Aufwand von gewissen Massnahmen und Dokumente, die von allen Kirchgemeinden gleichermassen umgesetzt und bearbeitet werden, unabhängig von der Grösse der Kirchgemeinde.
Zusatzzahlung für baldige Zertifizierung
Kirchgemeinden, welche die erste Zertifizierung im Zeitraum zwischen 01.01.2023 und 31.12.2025 erlangen (beziehungsweise zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2026 rezertifiziert werden), profitieren von einer Zusatzzahlung in der Höhe von CHF 2500.
Die Zusatzzahlungen erfolgen, gleich wie die 2. Zahlungen, automatisch nach der Re/Zertifizierung. Es muss dafür kein zusätzliches Formular mehr eingereicht werden.
Vorgehen
Das Formular kann auf dieser Seite ausgefüllt werden. Zusammen mit dem Gesuch muss eine Kopie des Kirchenpflegebeschlusses eingereicht werden. Kirchgemeinden, die bereits zertifiziert sind, können auch das Zertifikat beilegen statt der Kopie des Beschlusses.
Voraussetzungen
- Die Kirchgemeinde hat sich entschieden das Umweltmanagementsystem Grüner Güggel einzuführen oder bereits damit begonnen.
- Der Beschluss der Kirchenpflege für die Einführung des Umweltmanagementsystems Grüner Güggel liegt vor.
- Das Formular «Gesuch um Personalkostenbeiträge» wurde ordnungsgemäss ausgefüllt und eingereicht.
- Es wurde eine Person bezeichnet, welche die operative Durchführung des Zertifizierungsprozesses seitens der Kirchgemeinde verantwortet. Die Person soll durch eine Pensumserhöhung oder Freistellung von anderen Projekten für den Zeitraum von einem Jahr die interne Verantwortung übernehmen. Es können auch mehrere Personen beauftragt werden.
Die Kirchgemeinde ist für die Lohnzahlung zuständig. Die Landeskirche überweist lediglich die Personalkostenbeiträge der Kirchgemeinde nach dem unten beschriebenen Vorgehen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Personalkostenbeiträge erfolgt in zwei Schritten. Der erste Teil der Zahlung wird nach dem Einreichen des Formulars und Vorlegen des Kirchenpflegebeschlusses zum Umweltmanagementsystem Grüner Güggel in die Wege geleitet. Da die Gesuche geprüft werden müssen, dann dies etwas dauern. Der zweite Teil der Beiträge kommt nach erfolgreicher Zertifizierung ohne das zusätzliche Einreichen von Formularen.
Weitere Informationen zu den Personalkostenbeiträgen finden Sie auf dem Merkblatt Personalkostenbeiträge.