Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich können alle Fragen, die die Mitarbeitenden beschäftigen, an die Personalvertretung gestellt werden. Es folgt eine exemplarische Auflistung möglicher Fragestellungen:
Für welche Anliegen ist die Personalvertretung (PV) zuständig?
- Einberufung der Versammlung der Mitarbeitenden
- Stellungnahme zu Sozialplänen
- Ansprechpartnerin des Kirchenrats und der Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste (GKD) für personalrelevante Themen
- Unterstützung der Mitarbeitenden der GKD bei Konflikten am Arbeitsplatz
- usw.
Was sind "personalrelevante" Themen?
- Änderungen der Personalverordnung
- Fragen, die die berufliche Vorsorge betreffen
- Sozialplan und Stellenabbau
- Reorganisation mindestens einer Abteilung der GKD
- Personalpolitik im Allgemeinen
Wie viele Mitglieder zählt die PV?
- Die PV zählt 5 bis 7 Mitglieder.
- Sie konstituiert sich selbst.
Wie lange sind die Mitglieder der PV im Amt?
- Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
- Eine Wiederwahl ist möglich.
Wie kann man in die PV gewählt werden?
- Einmal im Jahr findet die ordentliche Versammlung der Mitarbeitenden statt.
- Bei Wahlen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen.
- Gewählt sind jene Personen, die am meisten Stimmen erhalten haben.
Können die PV-Mitarbeitenden während der Arbeitszeit ihre PV-Aufgaben wahrnehmen?
- Den Mitarbeitenden der PV steht für die Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendige Arbeitszeit gemäss Personalverordnung zur Verfügung.