Landeskirchliche Kollekten und Kollektenempfehlungen
Die Kirchenpflege entscheidet über die Kollekten und Vergabungen (Art. 163h und Art. 238 KO). Solche Mittel dürfen nicht für Ausgaben verwendet werden, die durch Steuern oder andere Mittel wie Legate, anderweitige Sammlungen und weitere Drittmittel zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die laufenden Aufgaben der Kirchgemeinden.
Die gottesdienstlichen Kollekten der Kirchgemeinden sind ein wesentlicher Beitrag , um den Auftrag der Kirche zu erfüllen. Sie sollen deshalb in das Gemeindeleben und in das Kirchenjahr integriert werden und sich an den örtlichen Verhältnissen orientieren. Idealerweise arbeiten dafür Verantwortliche aus der Kirchenpflege, aus der Sozialdiakonie und aus dem Pfarramt mit Freiwilligen eng zusammen. Dies kann je nach Kirchgemeinde im Ressort Diakonie, in einer Kommission oder in einer spezifischen Arbeitsgruppe erfolgen.
Fünfzehn Kollekten werden in der ganzen Landeskirche gemeinsam erhoben. Sie werden jedes Jahr vom Kirchenrat bestimmt ("angeordnete Kollekten") und sind in die Kollektenpläne der Kirchgemeinden und Institutionen aufzunehmen (Art. 221 Ziffer 4 KO).
Für die anderen Gottesdienste finden Sie Empfehlungen der Landeskirche. Diese werden laufend aktualisiert.
Die Informationen zu den Kollekten werden auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Sie finden hier zur Planung und Vorbereitung der Kollekten und Kollekten-Ansagen im Gottesdienst aktuelle und umfassende Informationen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Jochen Kaiser, Musik und Gemeindeentwicklung, Mail: jochen.kaiser@zhref.ch, 044 258 92 94
Edith Bächle, Beiträge und Kollekten der Landeskirche, Mail: edith.baechle@zhref.ch, Tel. 044 258 92 10