Kirchenpflege
Die Kirchenpflege berät, entscheidet und vollzieht die ihr übertragenen Geschäfte der Kirchgemeinde. Sie führt die Verwaltung der Kirchgemeinde und nimmt die Aufsicht wahr. [...] Die Kirchenpflege konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten selber. Sie teilt den einzelnen Mitgliedern Aufgabenbereiche zu. (Aus den Art. 159 und 162 KO)
Modularer Lehrgang Kirchenpflege
«innovativ gestalten – souverän verwalten»: Das neue landeskirchliche Bildungsangebot für die Mitglieder von Kirchenpflegen
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Kirchenpfleger/in werden!
Informationen zum Amt für neu Interessierte
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Allgemeines
Ressortübergreifende Informationen und Unterlagen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger
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Ressort Präsidium
Ressortspezifische Informationen und Unterlagen für Kirchenpflege-Präsidentinnen und -Präsidenten
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Ressort Kommunikation und Vernetzung
Ressortspezifische Informationen und Unterlagen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger mit dem Ressort Kommunikation und Vernetzung
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Ressort Mitgliederbeteiligung
Ressortspezifische Informationen und Unterlagen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger mit dem Ressort Mitgliederbeteiligung (einschliesslich Freiwilligenarbeit)
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Ressort Gemeindeaufbau
Ressortspezifische Informationen und Unterlagen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger mit dem Ressort Gemeindeaufbau (einschliesslich der Aufgabenbereiche Gottesdienst und Musik, Diakonie und Seelsorge, Bildung)
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Ressort Ressourcen
Ressortspezifische Informationen und Unterlagen für Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger mit dem Ressort Ressourcen (einschliesslich der Aufgabenbereiche Personelles, Finanzen und Liegenschaften)
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Aktuariat
Informationen und Unterlagen für das Aktuariat der Kirchenpflege
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