Kantorin / Kantor
Als professionelle Kantorin /als professioneller Kantor wird auf reformierter Seite anerkannt, wer ein Kantorinnendiplom /ein Kantorendiplom vorweisen kann.
Für die Eignungsprüfung zum Studium wird in der Regel eine Matura (oder Lehramtsabschluss) vorausgesetzt. Zum Kantorat führt ein Doppelstudium (Hauptfach Kantoratsführung und Instrumental- bzw. Gesangshauptfach). Es umfasst mindestens zehn Semester.
Nicht jeder Chor, welcher sich heute Kantorei nennt, ist auf das gottesdienstliche Singen oder die vielfältigen Aufgaben in einer Kirchgemeinde ausgerichtet. Ihre Leiterinnen und Leiter sind oft nicht Kantorinnen/Kantoren, sondern Chorleiterinnen/Chorleiter. Die Aufgaben der Kantorin/des Kantors gehen über jene der Chorleitung hinaus.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Vorbereitung und Durchführung von chorischer Mitwirkung und Einbezug der singenden Gemeinde in Gottesdiensten
- Singveranstaltungen mit der Gemeinde oder einzelnen Gruppen
- kirchenmusikalische Anlässe wie Morgen- und Abendmusiken
- Tagzeitengebete (z.B. Vesper)
- Konzerte
- Aufbau und Leitung von Kinder-, Jugendchören sowie von Instrumentalgruppen.
Kantorinnen/Kantoren engagieren sich neben regelmäßigen Proben auch in Singwochenenden und -wochen. Im Zentrum der Singleitung steht die Pflege des Gemeindegesanges bei dafür geeigneten Anlässen (Offene Singen), in verschiedenen Gemeindekreisen, in Jugend- und in Gemeinde-Gottesdiensten.
Zu den weiteren Aufgaben gehören:
- Teilnahme an Sitzungen der Musikkommission, des Chorvorstandes, des Mitarbeiterkonvents, der Kirchenpflege und von Ausschüssen
- Kooperative Zusammenarbeit mit Organistinnen/Organisten, Pfarrerinnen/Pfarrern und weiteren Mitarbeitenden
- Programmplanung
- Studium der Musikliteratur
- Anschaffung von Notenmaterial, nach Bedarf dessen Anpassung an die Möglichkeiten der Chöre und Instrumentalistinnen/Instrumentalisten (Arrangements)
- individuelles Üben (Dirigieren, Stimme/Instrument, Aufführungspraxis) und persönliche Weiterbildung
- Verpflichtung von Solistinnen/Solisten und Musikerinnen/Musikern, gegebenenfalls in Absprache mit den Organisten
- Korrespondenz (z.B. Elternbriefe)
- Betreuung von (jugendlichen) Chormitgliedern.