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Innovationskredit

Die Kirchensynode hat an ihrer Sitzung vom 23. November 2022 einem Innovationskredit über 5 Mio. CHF bis 2030 zugestimmt. Nach Ablauf des fakultativen Referendums am 18. Januar 2023 ist der Kredit rechtsgültig. Der Kirchenrat hat der Abteilung Kirchenentwicklung im Januar 2023 den Auftrag gegeben, die Umsetzung des Innovationskonzepts und den Antragsprozess für den Innovationskredit zu planen und umzusetzen. Voraussichtlich können ab Mai 2023 Gelder aus dem Innovationskredit beantragt werden. Mit dem Newsletter Innovation werden sie auf dem Laufenden gehalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Mathias Burri
Fachmitarbeiter Gemeindeaufbau, Abteilung Kirchenentwicklung
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Telefon: 044 258 92 43