Grundlagen der Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit in der ref. Kirche Zürich unterliegt den Richtlinien zur Freiwilligenarbeit. Als weiter Grundlagen dienen Arbeitshilfen und Leitfäden der reformierten Kirchen in der Deutschschweiz sowie Benevol Schweiz.
Kirchenordnung
Wo und wie Freiwilligenarbeit verankert ist
In Art. 141 der Kirchenordnung (KO) steht: «Die Freiwilligen beteiligen sich an der Gestaltung des Gemeindelebens». Die Kirchgemeinden und Verantwortlichen sollen ein wertschätzendes Umfeld und gute Rahmenbedingungen schaffen und die Freiwilligen im Hinblick auf ihren Einsatz fördern.
Art. 106 KO gibt der Landeskirche den Auftrag, die Weiterbildung der Freiwilligen zu fördern.
Art. 22 KO regelt die Pflicht zur Verschwiegenheit.
Art. 164 und 165 KO nennen die Aufsichts- und Informationspflicht der Kirchenpflege, die auch gegenüber den Freiwilligen gelten.
Art. 172 KO sieht vor, dass der Gemeindekonvent auch die Zusammenarbeit mit Freiwilligen koordiniert und fördert.
Richtlinien zur Freiwilligenarbeit
Die Richtlinien regeln als Ergänzung zur Kirchenordnung (Art. 141) die Gestaltung und Rahmenbedingungen der Freiwilligenarbeit in der reformierten Kirche Kanton Zürich
Leitfaden zur Freiwilligenarbeit in ref. Kirchgemeinden
Im Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden finden sie umfassende Grundlagen zur Gestaltung einer gelingenden Freiwilligenarbeit: Standards, Leitbild, Richtlinien, Versicherung, Rechte und Pflichten der Freiwilligen, Aufgaben der Verantwortlichen, Musterkonzept, Attraktivität für Freiwillige, strategische und operative Aufgaben. Gedruckte Exemplare für ref. Kirchgemeinden des Kantons Zürich sind erhältlich bei freiwilligenarbeit@zhref.ch
Leitfaden Freiwilligen-Honorararbeit
Freiwillige bilden einen elementaren Grundpfeiler des kirchgemeindlichen Lebens. Damit die Kirche nahe bei den Menschen bleibt, braucht es eine vielfältige Beteiligung von Menschen, die ihre unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen einbringen. Ohne Freiwillige würde vieles stillstehen – in der Kirche und in unserer Gesellschaft. Viele Kirchgemeinden stehen dabei vor der Herausforderung zu begründen, welche Tätigkeiten bezahlt und welche unentgeltlich geleistet werden. Auch über die Höhe von Entschädigungen und Honoraren für einzelne Aufgaben bestehen Unsicherheiten und Ungleichgewichte. Das Ziel dieses Leitfadens ist, die Grenze zwischen Freiwilligenarbeit und bezahlter Arbeit (Honorararbeit) zu klären und weiterführende Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen zu geben. Die vorliegenden Empfehlungen sind als Ergänzung des bereits bestehenden Leitfadens zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden gedacht.
Merkblätter Benevol Schweiz
Benevol Schweiz ist als Dachverband der Fach- und Vermittlungsstellen für Freiwilligenarbeit in der Schweiz ein wichtiger Partner. Die erarbeiteten Merkblätter zu verschiedenen Themen ergänzen die kirchlichen Richtlinien und Arbeitsinstrumente.