Der vorliegende Kontenrahmen nach HRM2 ist für die Kirchgemeinden der reformierten Landeskirche anzuwenden. Der Funktionsbereich gibt an, welches Tätigkeitsgebiet die Buchung betrifft, die Kostenart (Sachkonto) bezeichnet die Natur der Kosten („was kostet?“). Die ersten vier Ziffern der Kostenart sind nach den Vorgaben des Gemeindeamtes des Kantons Zürich respektive den Vorgaben nach HRM2 verbindlich. Eigene Detaillierungen können ab der 5. Stelle vorgenommen werden. Die 6. Stelle des Kontos kann mit einer 0 oder 1 beginnen. (Sachkonten: 4 + 2 Stellen; Muster: 9999.99 oder 999999); Wertberichtigungen: Wertberichtigungen sind auf Ziffer 9 auf Unterkontoebene zu verbuchen (Bsp: xxxx.09). Dies gilt für die Kontenrahmen der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Bei Bedarf kann eine 7. oder 8. Ziffer hinzugefügt werden. Zusätzlich benötigte Konten sind erst nach Absprache mit dem Bereich Finanzen der evangelisch-reformierten Landeskirche zu verwenden.
Grundlagen Rechnungsführung in ref. Kirchgemeinden (HRM2)
Neben den gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von HRM2 in den reformierten Kirchgemeinden des Kantons Zürich finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Dateien für die Rechnungsführung.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Umsetzung von HRM2 in den Kirchgemeinden neben den Vorgaben gemäss dem Handbuch HRM2, welches den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden regelt und auch in den reformierten Kirchgemeinden angewendet wird.
Dieser Ordner enthält verschiedene Formularsätze zur Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung nach HRM2.
Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden