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Die Beauftragung - Überblick

Was ist die Beauftragung?

  • Die Beauftragung ist die Aufnahme in den kirchenmusikalischen, diakonischen oder katechetischen Dienst. (Art. 134 Abs. 1 KO)
  • Das heisst, dass die Beauftragung für Sozialdiakoninnen/Sozialdiakone vergleichbar ist mit der Ordination eines Pfarrers oder einer Pfarrerin. Mit der Beauftragung bezeugt die Sozialdiakonin/der Sozialdiakon die innere Bereitschaft für den Dienst in der evangelisch-reformierten Kirche. Der Kirchenrat anerkennt, dass die beruflichen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und sichert die Unterstützung (durch die Gesamtkirchlichen Dienste) bei der Erfüllung des Auftrags zu.

Ist die Beauftragung obligatorisch?

  • Nein, die Beauftragung ist nicht obligatorisch. Für die Arbeit in der Kirche ist die Beauftragung empfehlenswert.

Was passiert mir, wenn ich mich nicht beauftragen lassen will/kann?

  • Die Beauftragung von Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen hat lohnwirksame Konsequenzen.
  • Sie ist zudem Voraussetzung für das Anrecht auf Subventionen an Weiterbildungen.
  • Bei einem Stellenwechsel in eine andere evangelisch-reformierte Kirchgemeinde im Kanton Zürich wird die Beauftragung ein wesentliches Kriterium sein, ob jemand angestellt wird.

Ich komme aus einem anderen Kanton und bin dort ordiniert worden. Was heisst das im Kanton Zürich?

  • Die Ordination einer anderen Kantonalkirche gilt im Kanton Zürich als Beauftragung. Senden Sie uns eine Kopie der Ordinationsurkunde. Sie erhalten eine Bestätigung und werden im Register eingetragen.

Welches sind die Voraussetzungen für die Beauftragung?

  • Die Zürcher Landeskirche orientiert sich an den Mindestanforderungen von Diakonie Schweiz, die die „doppelte Qualifikation“ voraussetzt, d.h.: − Abschluss einer Höheren Fachschule in Sozialpädagogik oder einer Fachhochschule in Sozialarbeit,
    − theologisch-kirchliche Qualifikation, d.h. Besuch des „CAS Diakonie – Soziale Arbeit in der Kirche“ und
    − Mitgliedschaft in einer Mitgliedskirche des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes oder einer kantonalen kirchlichen Körperschaft.
  • Informationen über die Ausbildung zur ordentlichen Zulassung


Anmeldung zur Beauftragungsfeier


Meine Ausbildungen und Diplome reichen für die Beauftragung nicht. Was kann ich tun?

  • Die Konferenz Diakonie Schweiz führt die sogenannte „Überprüfungskommission“, die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger überprüft. Setzen Sie sich bitte mit der Fachstelle Diakonie Aus- und Weiterbildung in Verbindung.

Erhalte ich ein Diplom?

  • Ja, Sie erhalten eine Urkunde für Ihre Beauftragung und werden im Register eingetragen.

Muss ich am Beauftragungsgottesdienst anwesend sein?

  • Ja. Die Beauftragung ist nur bei Anwesenheit möglich. Sie können an dem Datum nicht? Kein Problem. Ein Beauftragungsgottesdienst findet jedes Jahr statt.