Bezirkskirchenpflegen

Die Bezirkskirchenpflegen wachen im Rahmen ihrer Zuständigkeit darüber, dass Behörden und Organe sowie Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte in ihrem behördlichen, amtlichen und dienstlichen Handeln ihre Pflichten gewissenhaft und den gesetzlichen Vorschriften gemäss erfüllen.

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