Compliance: Korrektes Verhalten am Arbeitsplatz
Die nachfolgenden Richtlinien unterstützen Behördenmitglieder sowie Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte der Zürcher Landeskirche darin, sich gesetzes- und regelkonform sowie den Werten der Landeskirche entsprechend zu verhalten. Sie dienen dazu, Verstösse zu vermeiden oder ihnen wirksam zu begegnen.
Auf diese Werte und Grundsätze bauen wir
- Wir orientieren uns in unserem Handeln am Evangelium von Jesus Christus.
- Wir treten ein für die Würde des Menschen, die Ehrfurcht vor dem Leben und die Bewahrung der Schöpfung.
- In unserem Handeln sind wir dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.
- Wir achten die Grundrechte.
- Leitungsaufgaben nehmen wir nachvollziehbar in gegenseitiger Achtung und in offener Kommunikation wahr.
- Wir betrachten die Einhaltung der Rechtsnormen, interner Weisungen und weiterer Vorschriften als selbstverständlich.
Ansprechperson
Merkblatt
Merkblatt Compliance
Wie wir uns verhalten
Wir achten die Würde sowie die körperliche, psychische, sexuelle und spirituelle Integrität aller Menschen, die für die Landeskirche arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen. Wir orientieren uns dabei am verbindlichen Verhaltenskodex Respektvoller Umgang und Schutz vor Grenzverletzungen
Wir wahren das Amts- und Berufsgeheimnis. Bevor wir ein Geheimnis offenbaren, holen wir die Einwilligung des Kirchenrates ein.
Wir halten die Grundsätze des Datenschutzes gemäss der Datenschutz-Weisung und die Weisungen betreffend ICT-Sicherheit ein.
Wir informieren unsere Behörde oder Vorgesetzten, wenn Privatinteressen und -beziehungen zu Interessenkonflikten führen könnten. Wir beachten die Vorschriften über den Ausstand, sobald der Anschein einer Befangenheit besteht. Behördenmitglieder legen ihre Interessenbindungen offen. Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte melden die Übernahme eines öffentlichen Amtes oder Nebenbeschäftigungen der Anstellungsinstanz und holen, wo verlangt, eine Bewilligung ein.
Wir nehmen im Zusammenhang mit unserer amtlichen oder dienstlichen Stellung keine Geschenke oder andere Vorteile für uns oder für andere an und wir versprechen auch keine solchen Vorteile. Ausgenommen ist die Annahme von Aufmerksamkeiten von geringem Wert.
Ausgaben geben wir nach dem Vier-Augen-Prinzip (zweifacher Visierung) frei.
Als Vorgesetzte haben wir bei der Einhaltung der Verhaltensstandards Vorbildfunktion, fordern die Einhaltung der Vorschriften und der Verhaltensstandards ein und sorgen dafür, dass Verstösse thematisiert und bei Bedarf sanktioniert werden.
Wie wir bei Verstössen reagieren
Bei Compliance-Vorfällen gilt der Dienstweg. Wer einen möglichen Vorfall feststellt, meldet ihn der unmittelbar vorgesetzten Person.
Ein Verdacht auf einen Compliance-Vorfall kann je nach Situation auch dem Compliance-Beauftragten (Leiter Rechtsdienst) direkt gemeldet werden. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Behördenmitglieder sowie Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte, die vermutete oder tatsächliche Verstösse melden, haben keine Nachteile zu befürchten.
Im Falle einer Grenzverletzung geht die Meldung an die im Schutzkonzept bezeichnete Vertrauensperson oder an eine externe Stelle.
Ist bezüglich eines möglichen Compliance-Verstosses eine anonyme Meldung an eine externe Stelle gewünscht (sog. Whistleblowing), insbesondere aus Furcht vor Nachteilen am Arbeitsplatz, steht die kantonale Ombudsstelle zur Verfügung (Whistleblowing – Ombudsstelle des Kantons Zürich).
Bei Datenschutzvorfällen in der Landeskirche und den kirchlichen Bezirken erfolgt eine Meldung an die Datenschutzbeauftragte der Landeskirche.