Diakoniekredit
Der Diakoniekredit fördert diakonische Projekte, welche einen Beitrag zur Gemeindeentwicklung leisten und nachhaltig angelegt sind. Die Beiträge aus dem Diakoniekredit dienen der Mitfinanzierung von Personalkosten, die im Zuge des Projekts anfallen.
Sie möchten einen Diakoniekredit beantragen?
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Erstkontakt
Sie haben in Ihrer Kirchgemeinde einen Bedarf erkannt? Sie hätten bereits eine Idee für ein Projekt?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und prüfen ob ihr Projekt für einen Diakoniekredit in Frage kommt.
- 2
Erstgesuch stellen
Nachdem Sie uns Ihre Projektidee vorgestellt haben, erstellen Sie das Erstgesuch. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Ihr Erstgesuch muss fristgerecht zum Eingabetermin mit Unterschrift und Beschluss der Kirchenpflege bei uns eingereicht werden.
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Folgegesuch stellen
Für die Auszahlung der zweiten Tranche reichen Sie nach Ende des ersten Projektjahres bzw. innerhalb des zweiten Projektjahres ein Folgegesuch ein. Zur Gesuchstellung nehmen Sie Kontakt mit der Ansprechperson Diakoniekredit auf.
Nächster Eingabetermin für Erstgesuche:
04. September 2023
Voraussetzungen für einen Diakoniekredit:
- Der Bedarf des Projekts ist abgeklärt und erwiesen.
- Das Projekt hat einen diakonischen Modellcharakter, d.h. es kann in ähnlicher, angepasster Form von anderen Kirchgemeinden übernommen bzw. multipliziert werden.
- Es werden ausschliesslich Stellenprozente für eine Festanstellung oder Aufstockung bestehender Stellen finanziert.
- Der Gesamtbeitrag für ein Projekt liegt bei maximal CHF 50'000 für einzelne Kirchgemeinden und bei CHF 80'000 für regionale Projekte mehrerer Kirchgemeinden.
- Kirchgemeinden tragen das Projekt durch einen angemessenen Eigenanteil mit, mindestens aber zur Hälfte der gesamten Projektkosten.
- Bei regionaler Ausrichtung erfordert die Projekteingabe Beschlüsse von mindestens zwei Kirchenpflegen. Eine Kirchgemeinde ist für die Abteilung Kirchenentwicklung Ansprechpartnerin und erhält den Kreditbeitrag zur allfälligen Verteilung.
- Die Finanzierung erfolgt in jährlich zu beantragenden Tranchen auf Grund eines Folgegesuchs.
- Die Tranchen bewegen sich zwischen CHF 10'000 und CHF 20'000 pro Projektjahr.
- Die Vergabe des Kredits geschieht im Rahmen von Art. 221 der Kirchenordnung und von Art. 70 der Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung.
- Die Projekte werden während maximal drei Jahren unterstützt.
- Bei Gesuchen für mehrjährige Projekte ist der gewünschte Betrag in Jahresraten aufzuteilen.
- Ob ein Projekt grundsätzlich unterstützt wird, entscheidet der Kirchenrat, anhand des Erstgesuchs.
- Über die nächsten Tranchen entscheidet der Kirchenratsschreiber, durch die Einreichung von Folgegesuchen.
- Pro Jahr gibt es zwei Eingabetermine für Erstgesuche, diese werden auf der Website bekannt gegeben.
- Nach Abschluss der landeskirchlichen Unterstützung muss die nachhaltige, weiterführende Finanzierung des Projekts sichergestellt sein.
Einschränkungen:
- Einmalig durchgeführte Projekte wie Veranstaltungen und Events werden nicht unterstützt.
- Der Diakoniekredit bezahlt keine Sach-, Bau- und Renovationskosten.
- Es werden keine Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Mehrstunden über den Diakoniekredit finanziert.
- Werden in derselben Region gleiche oder ähnliche Projekte geplant, kann nur eines davon unterstützt werden. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Projekte in ein einziges, regional ausgerichtetes Projekt zu überführen.
Beratung und Gesuchsbearbeitung
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Diana Abzieher
Junge Erwachsene
Abteilung Kirchenentwicklung